Sicherheitsüberprüfung nach
FEM 400.4
( die frühere UVV.-Prüfung nach VGB D 27 )
Der Gesetzgeber sieht jährliche Sicherheitsprüfungen für Flurförderzeuge vor.
Aus gutem Grund, denn der gefahrlose Betrieb von Flurförderzeugen hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks, der Bremsen, der Lenkung, des Hubwerks, der Sicherheitseinrichtungen und anderer Ausrüstungskomponenten ab.
Ein Versagen dieser Teile kann schwere Unfälle zur Folge haben.
Ein Muster des Prüfberichtes haben wir Ihnen zur Ansicht hier eingestellt.
An die Stelle der früher „UVV-Prüfung“ genannten Untersuchung ist die Sicherheitsprüfung nach FEM 4.004 getreten.
Diese wird von der Betriebssicherheitsverordnung nach EG-Recht vorgeschrieben. Sie wendet sich mit Anforderungen zur Verbesserung der betrieblichen Sicherheit und des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer an den Betreiber/Arbeitgeber und Unternehmer.
Die Prüfung FEM 4.004 muss ein „befähigter Experte“, der über besondere Fachkenntnisse verfügt, als einsatzkonforme Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Flurförderzeugen erstellen und dokumentieren.
Der Betreiber ist bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen gehalten, diese in enger Anlehnung und unter Verwendung der Angaben und Vorschriften der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers der Maschine vorzunehmen.