Abgasuntersuchung am Gabelstapler
nach §§ 33 und 37 UVV
" Verwendung von Flüssiggas "
BGV D 34 bisherige VBG 21
Einmal jährlich muss die Gasanlage von einem Sachkundigen Prüfer, einer " befähigten Person "
auf ordnungsgemäße Funktion geprüft werden.
AU. - Prüfplakette
Diese Untersuchung ist durch einen AU Prüfbericht zu dokumentieren.
Im Abstand von 6 Monaten muss die Gasanlage auf Dichtigkeit überprüft werden.
AU. - Prüfbericht
spezifische Daten Treibgas
Auszug aus der BGI 545 GABELSTAPLER
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