Staplerschulung in unserem Hause oder in Ihren eigenen Räumlichkeiten
Bei Fahrerschulungen in Ihrem Hause richten wir uns nach Ihren Vorgaben und Terminwünschen.
Zur Durchführung der Schulung benötigen wir einen Schulungs - oder Pausenraum mit Stromanschluß.
Unsere Gabelstaplerfahrerschulungen werden nach
BGI 545 und BGG 925 durchgeführt.
Dauer der Ausbildung je nach Kenntnisstand für ungeübte Gabelstaplerfahrer:
20 Lehreinheiten a. 45 Min. ( BGG 925 Abs. 3.5 )
davon 10 Lehreinheiten Theoretische Ausbildung **
2 Tagesseminar a. 10 Lehreinheiten 194.-€
1 Tagesseminar für routinierte geübte Fahrer 98.-€
alle Preise zuzügl. der ges. MwSt.
** Dauer und Inhalte der nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführten Schulungen orientieren sich am Kenntnis- und Fahrpraxisstand der Teilnehmer.
Die Schulung kann in Ihrem Hause mit Ihren Gabelstaplern stattfinden oder bei uns in kleinen Gruppen bis zu 10 Personen erfolgen.
Seit 1995 haben mit uns weit über 1800 Personen erfolgreich eine Schulung oder die jährliche Unterweisung absolviert.
Fahrerschulungen in unserem Hause beginnen um 8.00 Uhr mit dem theoretischen Teil der Ausbildung und einem leckeren Frühstück zur Einstimmung. Gegen 12.30 Uhr gibt es zur Mittagspause einen auf die Teilnehmer abgestimmten Mittagstisch. Der anschließende 2. Teil der theoretischen Ausbildung endet gegen 14.30 Uhr mit der schriftlichen Prüfung. Der praktische Teil der Schulung bewegt sich am 2.Tag im gleichen Zeitrahmen. Frühstück, Mittagstisch und Getränke sind auch dort obligatorisch. Die Abschlußbesprechung findet gegen 15.00 Uhr statt.
Jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung
nach BG Vorschrift BGV A1 § 4 bei Ihnen vor Ort.
Dauer ca. 2-3 Stunden.
Die tägliche Praxis bei der Arbeit mit dem Gabelstapler zeigt, dass ein großer Bedarf an Aus und Weiterbildung der Gabelstaplerfahrer besteht. Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. Wer einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, Gabelstapler zu führen. Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen fahren ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Hinzu kommt die andere Bauweise der Gabelstapler: Die Lenkachse befindet sich hinten; dies führt zu einem anderen Fahr- und Lenkverhalten als beim Lastkraftwagen oder Personenkraftwagen. Die Last liegt - im Unterschied zum Lastkraftwagen – vor dem Fahrer frei auf den Gabelzinken. Sie kann am Hubmast gehoben und gesenkt, vor- und zurückbewegt werden. Und nicht zuletzt verlangt das Standsicherheitsverhalten von Gabelstaplern eine andere Fahrweise als beim Kraftfahrzeug. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Gabelstapler,sondern für nahezu alle Flurförderzeuge mit Hubgerüst. Verständlich, dass nicht jeder, auch wenn er schon lange einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, mit einem Flurförderzeug fahren darf. Er würde sich und andere in Gefahr bringen.